Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Ihr Jahresabschluss wird nicht nur vom Finanzamt, sondern auch von Ihrer Bank, von eventuellen Teilhabern oder Gläubigern verlangt. Daher müssen alle Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, wie zum Beispiel Ansparabschreibungen oder, wenn dies möglich ist, der Übergang von einer Gewinnermittlung zu einer anderen.

Wir erstellen:

  • Eröffnungsbilanzen bei Neugründungen
  • Jahresabschlüsse nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG
  • Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG für nicht buchführungspflichtige Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende
  • Zwischenbilanzen
  • Sonderbilanzen

Einen Jahresabschluss erstellen wir auf Basis der Buchhaltungszahlen, den erteilten Auskünften (im Rahmen einer persönlichen Jahresabschlussbesprechung) und den erhaltenen Unterlagen. Je nach Rechtsform und Größe eines Unternehmens gibt es verschiedene Ermittlungsarten. Gerne übernehmen wir für Sie den Abschlussteil, wenn Sie Selbstbucher sind. In der heutigen Zeit sind immer mehr Fremdprogramme datevkompatibel und lassen sich somit in unser Programm einspielen, damit Ihre Daten von uns überprüft werden und wir einen Abschluss daraus erstellen können.